Einladung zur Gemeindeversammlung
Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung
am Sonntag, dem 18. Mai 2025, im Anschluss an den Gottesdienst (11.00)
In der Gemeinde, P.P. Germanou 13, Thessaloniki
Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung
am Sonntag, dem 18. Mai 2025
in der Gemeinde (P.P. Germanou 13, 54622 Thessaloniki)
im Anschluss an den Gottesdienst (11:00 Uhr)
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung und Genehmigung der Protokolle der ordentlichen Gemeindeversammlung
vom 12.05.2024
3. Bericht des Gemeindekirchenrates
- Bericht der Pastorin
- Bericht der Sozialassistentin
4. Bericht der Schatzmeisterin, Haushaltsabschluss 2024 und neuer Haushaltsplan
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Aussprache
7. Genehmigung des Haushaltsabschlusses 2024 und Entlastung des Gemeindekirchenrates,
insbesondere der Schatzmeisterin, durch die Mitglieder
8. Vorstellung und Diskussion des Projekts „To δίχτυ μας“ (Seniorengerechte Unterstützung von Gemeindemitgliedern in ihren Wohnungen)
9. Sonstiges
Im Anschluss erfolgt die Neuwahl des Gemeindekirchenrates:
1. Einführung in den Ablauf des Wahlverfahrens durch den Vorsitzenden
2. Bestimmung des Wahlvorstands (Wahlleiter/in, 2 Beisitzer/innen)
3. Kurzvorstellung der Kandidaten
4. Wahl
5. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
6. Schluss der Versammlung und Segen
Hinweise:
1. Die satzungsgemäße Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung wird den Mitgliedern hiermit zeitgerecht schriftlich durch Veröffentlichung im aktuellen Gemeindebrief, sowie unabhängig davon auf der Webseite der Gemeinde sowie mittels E-Mail zugestellt.
2. Im Mittelpunkt der Gemeindeversammlung stehen die aktuelle Situation der Gemeinde und die Wahl des Gemeindekirchenrates für den Zeitraum 2025-2027.
3. Wahlberechtigt ist jedes ordentliche Gemeindemitglied, das seinen Jahresbeitrag bis einschließlich 2024 bezahlt hat. Die Zahlung ist auch am 18.05.2025 bis zum Beginn der Gemeindeversammlung möglich.
4. Die Mitglieder können sich bei Abstimmungen oder Wahlen durch Beauftragte mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmacht muss offen und ohne einschränkende Bedingungen sein. Der oder die Beauftragte kann bis zu drei Mitglieder vertreten. Einen Vordruck finden Sie in der Gemeinde oder in der Mediathek unserer Website
5. Der GKR bittet die Gemeindeglieder, Beiträge zum Punkt „Sonstiges“, deren Diskussion voraussichtlich mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen, bis zum 12.05.2025 im Gemeindebüro schriftlich einzureichen.
Jobst Rudolf,
Vorsitzender Gemeindekirchenrat